UMZUGSSERVICE RUND UM DIE WELT

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



1. Leistungen

1.1 Der Möbelspediteur erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.


1.2 Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Auftraggeber zu ersetzen, sofern sie der Möbelspediteur den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

1.3 Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe zu vergüten.

1.4 Das Personal des Umzugsunternehmen ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Umzugsunternehmens oder seines Personals oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet das Umzugsunternehmen nur für sorgfältige Auswahl.


2. Beiladungstransport

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden, wenn dies der Fall sein sollte, wird der Kunde darüber informiert.


3. Trinkgelder

Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

4. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einem Dritten einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen.

5.Info

Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.


6. Weisungen und Mitteilungen

Weisungen und Mitteilungen des Absenders bezüglich der Durchführung der Beförderung sind in Textform ausschließlich an den Auftragnehmer zu richten.

7. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

8. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

8.1 Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Unternehmens zu bezahlen.

8.2 Auslagen in ausländischer Währung werden nicht angenommen!

8.3 Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders, bis zur Zahlung der Fracht und der bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen einzulagern. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung auch dann nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, eine Pfandverwertung nach den gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.



9. Rücktritt und Kündigung

9.1 Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender unmittelbar nach Vertragsabschluss so ist er verpflichtet 50% vom Angebotspreis für Aufwendungen an das Umzugsunternehmen zu bezahlen.

9.2 Wenn der Absender den Umzugsvertrag mindestens 1 Monat vor Umzugstermin kündigt, dann ist der Absender verpflichtet 100% vom Angebotspreis für Aufwendungen an das Umzugsunternehmen zu bezahlen sind.


10. Gerichtsstand

10.1 Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammen hängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.

10.2 Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Datenschutz
Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht.

12. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatz Berechtigten abzutreten.

13. Bestimmungen für die Zollabfertigung
Mit Unterzeichnung des Auftragsformulars beauftragt der Auftraggeber den Möbelspediteur zugleich mit der Zollabfertigung und Abwicklung der Zollformalitäten, soweit dies erforderlich ist. Der Auftraggeber hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Auftraggeber, dass alle Erklärungen, Export und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtige und mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen Zivil und strafrechtliche Konsequenzen haben können. Sämtliche Zölle, Einfuhrabgaben, Zoll, Zollstrafen und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörde den oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhr-bzw. Einfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Auftraggebers entstehen, trägt der Auftraggeber.



14. Überladung:
Bei Überladung unserer Fahrzeuge durch den Kunden, Verkehrsstrafen, Ab- und Umladungskosten, zusätzlich benötigte Fahrzeuge, Stehzeiten und sämtlichen damit
verbundenen Vergehen bzw. Kosten übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung. Sämtlichen entstandenen Kosten sind vom Kunden zu tragen.





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